Sehr geehrte Frau
Ministerin Scharrenbach,
mit großem Bedauern nehme ich zur Kenntnis, dass Sie noch immer den Gesetzentwurf Ihres Ministeriums aufrechterhalten wollen.
In den letzten Monaten ist vielfältig und kontrovers über das Thema der Straßenausbaubeiträge diskutiert worden, auch im Parlament anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf der Opposition.
In dieser Anhörung haben die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände ein Szenario aufgebaut, welches jeder vernünftigen Betrachtung widerspricht. Das erscheint auch nicht als sonderbar, sondern entspricht sicherlich der üblichen Unterstützung der Regierungskoalition.
Bedeutend präziser und realistischer hat die als Sachverständige zur Anhörung eingeladene Frau Prof. Färber die Situation beschrieben.
Auch der Bürgermeister Herr Gronau der Kommune Erndtebrück hat Ihnen vor Augen geführt, wie schwer sich die Kommunen und deren Verwaltungen mit dem jetzigen Paragrafen 8 des KAG tun.
Wenn der administrative Aufwand für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen in der Regel 50 oder sogar 70 Prozent beträgt wird uns allen klar, dass sich der Aufwand in den Verwaltungen nicht rechnet.
Darüber hinaus werden hier Kapazitäten in den Verwaltungen gebunden, die im Falle einer Abschaffung der Beiträge in anderen unterbesetzten Bereichen sinnvoll eingesetzt werden könnten.
Es scheint sich abzuzeichnen, dass der bereits jetzt erhebliche administrative Aufwand der Kommunen sich bei Inkrafttreten Ihres Gesetzvorschlags stark erhöhen wird.
Das scheinen Sie auch für Ihr Ministerium zu sehen, denn ohne diese Befürchtung hätten Sie nicht über eine Million für den zukünftig anfallenden Bürokratieaufwand im Haushalt 2020 vorgesehen.
Ein weiteres schlagkräftiges Argument für die Abschaffung ist die Tatsache, dass der Betrag der eingenommenen Beiträge nicht der Höhe entspricht, der dem Parlament mitgeteilt wurde.
Leider sehen Sie sich mit Ihrem Ministerium nicht in der Lage, die Beträge zu benennen, die in dieser Summe keine Straßenausbaubeiträge sind.
Das ist für mich eine Bankrotterklärung.
Ich habe besonders hier den Eindruck, dass Sie diese Zahlen nicht beibringen wollen.
Warum?
Der Grund liegt für mich auf der Hand.
Sie wollen durch die Nichtermittlung dieser Beträge vermeiden, gezwungen zu werden, die Straßenausbaubeiträge aus Vernunftgründen wegen der unwirtschaftlichen Erhebung doch abschaffen zu müssen.
Ich hoffe, das der Opposition im Landtag genügend parlamentarische Mittel zur Verfügung stehen, um Ihr Ministerium zu zwingen, diese Beträge zu ermitteln , damit sie in die Diskussion eingebracht werden können .
mit großem Bedauern nehme ich zur Kenntnis, dass Sie noch immer den Gesetzentwurf Ihres Ministeriums aufrechterhalten wollen.
In den letzten Monaten ist vielfältig und kontrovers über das Thema der Straßenausbaubeiträge diskutiert worden, auch im Parlament anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf der Opposition.
In dieser Anhörung haben die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände ein Szenario aufgebaut, welches jeder vernünftigen Betrachtung widerspricht. Das erscheint auch nicht als sonderbar, sondern entspricht sicherlich der üblichen Unterstützung der Regierungskoalition.
Bedeutend präziser und realistischer hat die als Sachverständige zur Anhörung eingeladene Frau Prof. Färber die Situation beschrieben.
Auch der Bürgermeister Herr Gronau der Kommune Erndtebrück hat Ihnen vor Augen geführt, wie schwer sich die Kommunen und deren Verwaltungen mit dem jetzigen Paragrafen 8 des KAG tun.
Wenn der administrative Aufwand für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen in der Regel 50 oder sogar 70 Prozent beträgt wird uns allen klar, dass sich der Aufwand in den Verwaltungen nicht rechnet.
Darüber hinaus werden hier Kapazitäten in den Verwaltungen gebunden, die im Falle einer Abschaffung der Beiträge in anderen unterbesetzten Bereichen sinnvoll eingesetzt werden könnten.
Es scheint sich abzuzeichnen, dass der bereits jetzt erhebliche administrative Aufwand der Kommunen sich bei Inkrafttreten Ihres Gesetzvorschlags stark erhöhen wird.
Das scheinen Sie auch für Ihr Ministerium zu sehen, denn ohne diese Befürchtung hätten Sie nicht über eine Million für den zukünftig anfallenden Bürokratieaufwand im Haushalt 2020 vorgesehen.
Ein weiteres schlagkräftiges Argument für die Abschaffung ist die Tatsache, dass der Betrag der eingenommenen Beiträge nicht der Höhe entspricht, der dem Parlament mitgeteilt wurde.
Leider sehen Sie sich mit Ihrem Ministerium nicht in der Lage, die Beträge zu benennen, die in dieser Summe keine Straßenausbaubeiträge sind.
Das ist für mich eine Bankrotterklärung.
Ich habe besonders hier den Eindruck, dass Sie diese Zahlen nicht beibringen wollen.
Warum?
Der Grund liegt für mich auf der Hand.
Sie wollen durch die Nichtermittlung dieser Beträge vermeiden, gezwungen zu werden, die Straßenausbaubeiträge aus Vernunftgründen wegen der unwirtschaftlichen Erhebung doch abschaffen zu müssen.
Ich hoffe, das der Opposition im Landtag genügend parlamentarische Mittel zur Verfügung stehen, um Ihr Ministerium zu zwingen, diese Beträge zu ermitteln , damit sie in die Diskussion eingebracht werden können .
Die Betroffenen sind
erzürnt, das Sie die Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler mit fast
500.000 Unterschriften wohl zu ignorieren beabsichtigen. Hierbei handelt es
sich um die eindruckvollste Willenserklärung von Bürgern in NRW, die sich
eindeutig und klar für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aussprechen.
Wenn Sie weiterhin die Beiträge nicht abschaffen wollen zeigen Sie ganz
deutlich, dass für Sie der Bürgerwille nicht zählt und das werden Ihnen diese
Hunderttausende Betroffene nicht vergessen und die Enttäuschung in die
kommenden Wahlen mitnehmen. Hierdurch könnte es zu nicht erwünschten
Verschiebungen der Wählerstimmen kommen und das können Sie nicht wollen, aber
durch die Abschaffung der Beiträge verhindern.
Als Betroffener,
Unterzeichner der Volksinitiative, als Durchführender der fünftägigen
Mahnwache vor dem Landtag und Mitglied der Bürgerinitiative Mettmann gegen Straßenausbaubeiträge
appelliere ich an Sie und die Regierungskoalition, sich für eine vollständige
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und somit auch gegen den § 8 des
KAG NRW zu entscheiden.
Dass eine solche
Entscheidung möglich ist, haben Ihnen die Bundesländer gezeigt, die sich für
eine Abschaffung entschieden haben.
Sie können davon
ausgehen, dass bei einer nicht vollständigen Abschaffung die Bürger, die
Bürgerinitiativen und auch die Verbände, die sich bisher für eine Abschaffung
ausgesprochen haben, in ihrem Bestreben für eine Abschaffung zu kämpfen, nicht
nachlassen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Grochtdreis
Illerstr. 5
40822 Mettmann
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