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Dienstag, 29. August 2023

Überholverbot von Radfahrenden gilt für Teilbereich der Nordstraße

 

Pressemeldung Stadt Mettmann vom 28. August 2023  

Auf der Nordstraße zwischen der Berliner- und der Lutterbecker Straße gilt jetzt bergab ein Überholverbot von Radfahrenden. Fahrzeugen ist es nicht mehr gestattet, Radfahrinnen und Radfahrer bergab zu überholen. Stattdessen geben die Radler jetzt das Tempo vor. Da aber auf der Nordstraße in diesem Bereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowieso auf 30 km/h beschränkt ist, besteht grundsätzlich durch diese Maßnahme keine Beeinträchtigung, da man mit dem Rad bergab ähnliche Geschwindigkeiten erreichen kann. Die Maßnahme erhöht die Verkehrssicherheit der Radfahrenden, da durch das Verbot gefährliche Überholvorgänge vermieden werden

Bild: Kreisstadt Mettmann