Laufschrift

+++++ Nordstraßenstammtisch am 14.1.23 um 16:00 im Frankenheim am Jubi +++++

Mittwoch, 25. Januar 2023

Bericht vom Bürgerausschuss am 24.1.23

Solch ein Fahrradschutzstreifen wie hier auf der Straße Am Rathaus soll nach dem Willen der Stadtverwaltung bergauf auf der Nordstraße installiert werden. Im Radverkehrskonzept ist hier ein Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,85 m vorgesehen.

Unabhängig davon wird der Wegfall der Parkmöglichkeiten durch ein absolutes Parkverbot bergab beibehalten. Die Anregung, wenigsten an ein paar Stellen ein beschränktes Halteverbot  zu erlauben um z.B. den Anwohnern zu ermöglichen, den Einkauf auszuladen oder als Haltemöglichkeit für Paketdienste wurde abgelehnt. Das würde den Verkehrsfluß unterbrechen.

Ein Bewohnerparken soll für die Gehwegparkplätze im unteren Bereich der Nordstraße sowie am Borner Weg ermöglicht werden. Allerdings muß der Kreis der Berechtigten neu festgelegt werden.

Ein Fußgängerüberweg im Bereich der Treppe vom Kaldenberg wurde abgelehnt, die für einen Zebrastreifen notwendigen 50 Personen pro Stunde werden nicht erreicht. Die Frage nach einer anderen Möglichkeit der Querungshilfe für Schulkinder wurde gestellt.

Alle 3 Anregungen durch die Initiative Nordstraße werden in den Ausschuß KUM (Klima – Umwelt – Mobilität) geschoben.

Foto: Archivbild Stadt Mettmann

Kommentar:

Laut Straßenverkehrsordnung darf die gestrichelte Line eines Radschutzstreifens nur im Notfall von motorisierten Fahrzeugen überfahren werden. Die Praxis zeigt, dass jedes KFZ solch ein Notfall ist. Erst gestern habe ich Am Rathaus wieder so einen „Notfall“ gesehen: obwohl auf der gegenüberliegenden Seite Parkplätze frei waren, hat sich einer auf den Schutzstreifen gestellt, er hatte wohl notwendig in der Kreissparkasse was zu erledigen - Warnblinklicht an – fertig!

Des Weiteren werden diese Fahrradschutzstreifen sehr schmal gehalten. Einen Schwenker mit dem Rad darf man sich da absolut nicht erlauben, sonst hängt man mitten im motorisierten Verkehr. Für die meisten Autofahrer gilt die gestrichelte Linie als rechte Fahrbahnbegrenzung, durch die dann die Abstandsregelung zu Fahrrädern (1,5m) aufgehoben wird. Das ist für den Radler brandgefährlich.

Bitte liebe Stadtverwaltung: lasst das bleiben! Bei einer Verkehrsdichte vom 10000 KFZ/Tag sind hier Unfälle vorprogrammiert.

Da ist es weitaus besser, alles so zu lassen wie es ist. Die Parkplätze bergab dienen als Geschwindigkeitsbremse und wenn der Radler bergauf auf der Fahrspurmitte fährt, muß halt der KFZ-Verkehr sich der Geschwindigkeit anpassen, weil mit richtigem Abstand überholen geht nicht.

Alternativ könnte man sich ja auch an das beschlossene Radverkehrskonzept halten und einen Radfahrstreifen mit durchgezogener Linie einrichten. Die darf auch bei Notfällen nicht überfahren werden und würde die Radfahrer ausreichend schützen.

Viele behaupten ja, es gäbe auf der Nordstraße keine Radfahrer. Das stimmt teilweise, weil die meisten aus Angst auf dem Gehweg fahren. Was aus den Fußgängern wird, hat ja mit den Verkehrskonzepten nichts zu tun.

1 Kommentar:

  1. Der Kommentar entspricht genau meiner Ansicht. Welcher Radfahrer würde eine 800m lange enge Straße befahren, die durch 5 eng getaktete Buslinien und Schwerlast Verkehr überstrapaziert ist . Wenn diese Alibi Straße für Radfahrer keinen eigenen Radweg bekommt ist es ier lebensgefaehrlich

    AntwortenLöschen

Gerne lesen wir Ihren Kommentar. Bitte beachten Sie, dass beleidigende oder diskriminierende Beitrage gelöscht werden.