Solch ein Fahrradschutzstreifen wie hier auf der Straße Am Rathaus soll nach dem Willen der Stadtverwaltung bergauf auf der Nordstraße installiert werden. Im Radverkehrskonzept ist hier ein Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,85 m vorgesehen.
Unabhängig davon wird der Wegfall der Parkmöglichkeiten durch ein absolutes Parkverbot bergab beibehalten. Die Anregung, wenigsten an ein paar Stellen ein beschränktes Halteverbot zu erlauben um z.B. den Anwohnern zu ermöglichen, den Einkauf auszuladen oder als Haltemöglichkeit für Paketdienste wurde abgelehnt. Das würde den Verkehrsfluß unterbrechen.
Ein Bewohnerparken soll für die Gehwegparkplätze im unteren Bereich der Nordstraße sowie am Borner Weg ermöglicht werden. Allerdings muß der Kreis der Berechtigten neu festgelegt werden.
Ein Fußgängerüberweg im Bereich der Treppe vom Kaldenberg wurde abgelehnt, die für einen Zebrastreifen notwendigen 50 Personen pro Stunde werden nicht erreicht. Die Frage nach einer anderen Möglichkeit der Querungshilfe für Schulkinder wurde gestellt.
Alle 3 Anregungen durch die Initiative Nordstraße werden in den Ausschuß KUM (Klima – Umwelt – Mobilität) geschoben.
Foto: Archivbild Stadt Mettmann
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