Laufschrift

+++++ Nordstraßenstammtisch am 14.1.23 um 16:00 im Frankenheim am Jubi +++++

Donnerstag, 1. September 2022

Tempo 30 auf der Nordstraße in Mettmann! Ist das Ziel der Initiative erreicht?

Ein klares Jein, denn es geht einher mit einem schmerzhaften Einschnitt für manche Bewohner der Nordstraße. Wer bisher an der Straße parkte, wird das bald nicht mehr können.

Tempo 30 wurde letztendlich von der Kreisverwaltung genehmigt auf Basis des § 45 der STVO, wonach eine Lärmbelastung über 70 dB(A) in Wohngebieten reduziert werden muss. Viele Anwohner der Nordstraße hatten einen entsprechenden Brief an die Straßenverkehrsbehörde geschrieben, jetzt nach mehr als 2 Jahren wird dem Rechnung getragen.

Eine weitere Tatsache ist, dass die Nordstraße in den Radverkehrskonzepten sowohl der Stadt als auch des Kreises und der Region eine Radverkehrs-Hauptverbindungsstrecke ist. So wurde dann im Konzept des Kreises dargestellt, dass auf der Nordstraße in beiden Fahrtrichtungen Radfahrschutzstreifen angebracht werden. Tempo 50 soll beibehalten werden. Entlang der Nordstraße wird ein Halteverbot eingerichtet.

Das Konzept der Stadt sieht vor, dass bergauf ein Radfahrstreifen eingerichtet wird, das Tempo wird auf 30 Stundenkilometer reduziert, bergab gibt es ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge. Auch hier ist ein Halteverbot vorgesehen. Das Konzept der Stadt hat sich letztendlich durchgesetzt.

Der Radfahrstreifen darf nicht von KFZ befahren werden! Er ist also wie ein fester Radweg und bietet den Radfahrern den größtmöglichen Schutz. Im Gegensatz dazu darf ein Radfahrschutzstreifen zum Ausweichen vorsichtig überfahren werden. Wie das in der Praxis funktioniert kann an dem Radfahrschutzstreifen an der oberen Nordstraße / Hasselerstraße eindrucksvoll beobachtet werden. Jeder fährt da immer drüber.

Wenn die Radfahrenden den Schutz des Radfahrstreifens haben, ist auch zu hoffen, dass der verbotene Radverkehr auf dem Gehweg verschwindet. Das wird ein großer Sicherheitsgewinn für die Fußgänger sein.

Wohin aber mit den Autos der Anwohner? Berliner Straße, In der Lust, Sonnenhang, Borner Weg, Hammer- und Lutterbecker Straße bieten kaum einen Ausweichplatz. Hier bietet sich an, dass im Bereich mit den Hausnummern 15 bis 33 ein Bewohnerparken ermöglicht wird. Beim Bewohnerparken hat man zwar keine Garantie auf einen Parkplatz, aber bessere Möglichkeiten. Vielleicht werden auch am Borner Weg zusätzliche Parkmöglichkeiten erstellt werden. Leider gilt hier die Aussage mancher Planer: keiner hat einen Anspruch auf einen öffentlichen Parkplatz.

 


 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Gerne lesen wir Ihren Kommentar. Bitte beachten Sie, dass beleidigende oder diskriminierende Beitrage gelöscht werden.