Dies wurde im Bürgerausschuss positiv beschieden, Herr Geschorec hatte einen Zeitrahmen von 9 bis 12 Monaten genannt.
Hier jetzt ein Auszug aus aus dem Antwortschreiben, das von der Sekretärin des Bürgermeisters verfasst wurde:
"...in diesem Zusammenhang gebe ich Ihnen, nach Rücksprache mit Herr Geschorec, folgende Rückmeldung:
Bereits in der betreffenden Sitzung des Bürgerausschusses hatte Herr Geschorec auf die personelle Situation in seinem Dezernat hingewiesen, die im angesprochenen Zusammenhang zu Verzögerungen geführt hat. Hieran hat sich bedauerlicherweise keine grundlegende Änderung ergeben, was immer wieder zu Verschiebungen von Prioritäten führen musste. Auch Aufträge aus Beschlüssen der politischen Gremien gilt es zusätzlich umzusetzen. Daher hat Herr Geschorec deutlich gemacht, dass das Thema in diesem Jahr nur „angegangen“ würde. Die genannte Bearbeitungszeit von 9 - 12 Monaten bezieht sich auf den Zeitraum nach einer Auftragserteilung. Bezüglich der Aufstellung eines Lärmaktionsplans wurde mit entsprechenden Planungsbüros Kontakt aufgenommen und es wurden Abstimmungsgespräche über die konkrete Umsetzung geführt. Zu einer Auftragserteilung wird es voraussichtlich im Jahr 2020 kommen....."
Wir können also offensichtlich auf den St. Nimmerleinstag warten.....
Neben der Erstellung eines LAP gibt es aber auch noch einen weiteren Schutz für lärmgeplagte Büger der Nordstraße: im Artikel 2 des Grundgesetztes steht: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Dazu gibt es den § 45 der Straßenverkehrsordnung in dem steht: "Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder
Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs
beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht
haben sie.... zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung...."
Laut allgemeiner Rechtssprechung ist die Grenze zu ernsthafter Schädigung der Gesundheit bei 70 dB(A) erreicht.
Laut allgemeiner Rechtssprechung ist die Grenze zu ernsthafter Schädigung der Gesundheit bei 70 dB(A) erreicht.
Allerdings muss jeder Hausbesitzer einzeln dieses Recht bei der Straßenverkehrsbehörde einfordern. Ein Musterbrief kann bei initiative.nordstrasseme@gmail.com angefordert werden. Falls Unterstützung benötigt wird, bitte kurze Info per Whatsapp oder über die Emailadresse.
Wer den Lärm vor seiner Haustür wissen will, kann sich das im RLS-90 Lärmrechner
nachrechnen.
DTV südliche Nordstraße: 10600
Straßentype: Gemeindeverbindungsstraße
Höhe des Immisionsortes: 4m (Standard für die Lärmkarte)
Entfernung zur Fahrbahnmitte: Strecke Gehwegkante zur Hausfassade + 3 m.
DTV südliche Nordstraße: 10600
Straßentype: Gemeindeverbindungsstraße
Höhe des Immisionsortes: 4m (Standard für die Lärmkarte)
Entfernung zur Fahrbahnmitte: Strecke Gehwegkante zur Hausfassade + 3 m.
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