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Dienstag, 5. Februar 2019

Lärmberechnung – Tücken des Logarithmus



Eine Verdoppelung der Schallleistung (z. B. zwei identische Schallquellen statt einer) bewirkt eine Erhöhung des Schalldruckpegels um 3 dB(A). Das bedeutet, sollte sich die Verkehrsstärke verdoppeln, führt das zu einer Schalldruckpegelerhöhung von 3 dB(A).


So sind z.B. 60 dB(A) + 60 dB(A) = 63 dB(A) und nicht 120 dB(A)

Umgekehrt bedeuted dies:
Eine Reduzierung der Lärmbelästigung um 3 dB(A) ist vergleichbar einer Halbierung der Verkehrsstärke.
Also entweder halbe Anzahl der Autos oder Reduzierung der Geschwindigkeit von Tempo 50 km/h auf Tempo 30 km/h. Das bringt nämlich auch die 3 dB(A).


Um eine Lautstärkeverdoppelung oder Lautstärkehalbierung hervorzurufen muss der Schalldruckpegel um etwa 10 dB(A) erhöht oder gesenkt werden. Das wäre dann z.B. mit eine Verkehrsreduzierung um 90% zu erreichen. Oder anders gesagt, der Unterschied von einem laufenden Staubsauger in 1 m Entfernung (70 dB(A)) im Vergleich zu einem normalen Gespräch (60 dB(A)).

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