Hier die Antwort der Stadt Mettmann:
vielen
Dank für Ihr Schreiben, dessen Eingang ich hiermit bestätige. Die
Ordnungsbehörde war so freundlich Ihr Schreiben an mich weiterzuleiten.
Das von
Ihnen zugesendet Bild zeigt eine Hinweisbeschilderung eine Radfahrstrecke. Die
Beschilderung ist in ganz Nordrhein-Westfalen gleich und wird in Zusammenarbeit
mit StraßenNRW aufgestellt.
Die
Beschilderung hat keinen Ge- oder Verbotscharakter, sondern dient lediglich als
Hinweis. Eine Benutzungspflicht des Gehweges wird dadurch nicht ausgesprochen.
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