Es scheint, daß das neue Bündnis der Mettmanner Initiativen für die Politik Grund ist, den Kontakt zu suchen.
Hier schon mal die Antwort der Grünen auf unsere Pressemitteilung:
https://taeglich.me/mettmann/gruene-wollen-das-gespraech-mit-buergerinitiativen-suchen/
https://rp-online.de/nrw/staedte/mettmann/mettmann-politik-sucht-kontakt-mit-neuer-buergerinitiative_aid-35956317
Dienstag, 29. Januar 2019
Freitag, 25. Januar 2019
Das neue Label der Initiativen für Mettmann
Hier auch noch eine kleine Mottofigur für unsere Aktion gegen Lärm. Macht sich vielleicht ganz gut auf einem T-Shirt.
INITIATIVEN FÜR METTMANN
Am 24. Januar
2019 haben sich Sprecher der Initiativen
·
Düsseldorfer
Straße · Goldberg
· Lutterbecker / Eichstraße
· Nordstraße
zu einer
intensiven zukünftigen Zusammenarbeit verabredet.
Obwohl nicht
alle Initiativen 100%-deckungsgleiche Anliegen vertreten, gibt es doch viele
Gemeinsamkeiten. So wollen alle eine geringere Verkehrsbelastung oder auch eine
Reduzierung des LKW-Verkehrs durch die Stadt.
Von der
Verwaltung wird gestöhnt: „Mettmann hat einfach zu viel Verkehr!“ (Dr. Kopp im
Schaufenster am 26.10.2018). Gefühlt geschieht dann aber nichts von dieser
Seite, stattdessen geht die Verwaltung dann zur Tagesordnung über.
Dies wollen
sich die Bürger aber nicht länger so bieten lassen – es werden Aktionen und
Lösungen gefordert. Nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ werden die
Initiativen mit Ihren Forderungen lauter werden.
In einem ersten
Schritt wurde ein gemeinsames Bürgerbegehren zu Thema Lärmschutz verfasst. In
dem Schreiben an Bürgermeister Dinkelmann wird angeregt, zu den nach EU-Richtlinie
2002/49/EG erstellten Lärmkarten den entsprechenden Lärmaktionsplan zu
erstellen. Die Lärmkarten von 2017 zeigen die Belastungen an der Düsseldorfer
Straße, der Berliner Straße und der Nordstraße. Darin sind an vielen Stellen
Straßenverkehrslärmwerte von mehr als 70 dB(A) oder sogar teilweise 75 dB(A)
aufgeführt.
Hier herrscht
absoluter Handlungsbedarf. Lärm größer als 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A)
nachts ist erwiesenermaßen eine Gesundheitsgefahr, vor der nach § 2 des
Grundgesetzes die Bürger geschützt werden müssen.
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